Presupuestos

Angebot kalkulieren: Ein vollständiges Rechenbeispiel für Handwerker

Von Material über Arbeitszeit und Gemeinkosten bis zum fertigen Angebotspreis — ein durchgerechnetes Beispiel zeigt, wie die einzelnen Kalkulationsschritte zusammenspielen.

Handwerker rechnet ein vollständiges Angebot mit Material- und Arbeitskosten durch

Materialkosten, Stundensatz, Gemeinkostenzuschlag, Gewinnmarge — jeder Baustein der Angebotskalkulation wird oft einzeln erklärt. Wie sie zusammen zu einem einzigen Angebotspreis werden, zeigt sich erst an einem durchgehenden Rechenbeispiel.

Ausgangslage: Elektroinstallation in einer Wohnung

Ein Elektrobetrieb kalkuliert ein Angebot für eine Teilinstallation: neue Steckdosen, ein neuer Stromkreis und der Anschluss eines Herds. Geplant sind 10 Arbeitsstunden und Material im Wert von 300 Euro netto.

Schritt 1: Materialkosten mit Aufschlag

Der Einkaufspreis für das Material liegt bei 300 Euro netto. Bei einem für Standardmaterial üblichen Aufschlag von rund 20 Prozent — er deckt Beschaffung, Lagerung und Vorfinanzierung ab — ergeben sich 360 Euro Materialkosten im Angebot.

Schritt 2: Arbeitskosten zum Stundenverrechnungssatz

Für Elektroinstallation wird in der Praxis häufig ein Stundenverrechnungssatz von rund 55 bis 85 Euro netto genannt — der Satz, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird und bereits Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinn enthält. Für dieses Beispiel wird ein Satz von 70 Euro netto angesetzt: 10 Stunden × 70 Euro = 700 Euro Arbeitskosten.

PositionRechnungBetrag (netto)
Material inkl. 20 % Aufschlag300 € × 1,20360 €
Arbeitszeit10 h × 70 €/h700 €
Zwischensumme (Selbstkosten inkl. Aufschlag)360 € + 700 €1.060 €

Schritt 3: Gemeinkostenzuschlag

Ist im Stundenverrechnungssatz bereits ein Gemeinkostenanteil enthalten, entfällt dieser Schritt — das ist im Beispiel oben der Fall. Kalkuliert ein Betrieb stattdessen mit einem reinen Lohnkostensatz ohne Gemeinkostenanteil, muss er zusätzlich einen Gemeinkostenzuschlag von häufig 80 bis 150 Prozent auf die Lohn- und Materialkosten aufschlagen, bevor die Gewinnmarge berechnet wird. Welcher Weg gewählt wird, sollte betrieblich einheitlich sein, damit Kosten nicht doppelt oder gar nicht erfasst werden.

Schritt 4: Gewinnmarge

Auf die Selbstkosten von 1.060 Euro wird eine Gewinnmarge angesetzt — im Handwerk häufig 8 bis 15 Prozent. Bei 12 Prozent ergibt sich ein Angebotspreis von 1.187,20 Euro netto.

PositionBetrag
Selbstkosten (Material + Arbeitszeit)1.060,00 €
Gewinnmarge (12 %)127,20 €
Angebotspreis netto1.187,20 €
zzgl. 19 % USt.225,57 €
Angebotspreis brutto1.412,77 €

Was bei diesem Beispiel häufig übersehen wird

  • Baustellenkosten (Anfahrt, Kleinmaterial, Entsorgung) separat prüfen und ggf. ergänzen
  • Nicht denselben Gemeinkostenanteil doppelt in Stundensatz UND Zuschlag einrechnen
  • Materialaufschlag und Gewinnmarge sind zwei getrennte Rechenschritte, keine Synonyme
  • Bei Nachträgen während der Ausführung dieselbe Kalkulationslogik anwenden, nicht Pauschalpreise schätzen

Warum die Reihenfolge der Schritte zählt

Wird die Gewinnmarge zu früh — etwa nur auf die Arbeitszeit statt auf die vollständigen Selbstkosten — berechnet, bleibt am Ende ein niedrigerer Gewinn als kalkuliert, ohne dass der Fehler im fertigen Angebot sichtbar wird. Eine feste Reihenfolge (Material inkl. Aufschlag → Arbeitszeit zum Verrechnungssatz → Gemeinkosten, falls nicht bereits enthalten → Gewinnmarge auf die Gesamtsumme) verhindert das.

Häufig gestellte Fragen

In welcher Reihenfolge sollte ein Angebot kalkuliert werden?

Üblich ist: Material inklusive Aufschlag, dann Arbeitszeit zum Stundenverrechnungssatz, dann — falls nicht bereits im Stundensatz enthalten — ein Gemeinkostenzuschlag, und zuletzt die Gewinnmarge auf die vollständigen Selbstkosten.

Sind die Beträge in diesem Beispiel verbindliche Preise?

Nein. Stundenverrechnungssatz, Aufschlag und Marge sind Beispielwerte im üblichen Rahmen für Elektroinstallation. Die tatsächlichen Sätze hängen von Gewerk, Region und Betrieb ab.

Was passiert, wenn Gemeinkosten sowohl im Stundensatz als auch als separater Zuschlag berechnet werden?

Dann werden Gemeinkosten doppelt einkalkuliert und das Angebot wird unnötig teuer. Ein Betrieb sollte sich für einen der beiden Wege entscheiden und ihn konsequent anwenden.