Presupuestos
Aufmaß erstellen: Grundlagen, Methoden und rechtliche Basis nach VOB
Wie ein prüfbares Aufmaß entsteht, welche Messmethoden je nach Gewerk üblich sind und warum die Abrechnung nach Aufmaß nicht dem ursprünglichen Angebotsbetrag entsprechen muss.
Ein Aufmaß ist mehr als eine Messung vor Ort — es ist die Grundlage, auf der eine Rechnung nachvollziehbar und prüfbar wird. Wer hier ungenau arbeitet, riskiert Diskussionen bei der Abrechnung.
Was ein Aufmaß rechtlich bedeutet
Bei einer Abrechnung nach Aufmaß gilt: tatsächlich erbrachte Mengen mal vereinbarte Einheitspreise — nicht automatisch der ursprüngliche Angebotsbetrag. Die technischen Vorgaben für die Mengenermittlung finden sich in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV, DIN 18299 bis 18459), während die kaufmännischen Regeln zur Abrechnung in VOB/B enthalten sind. Dort ist auch festgelegt, dass eine Rechnung nachvollziehbar und prüfbar sein muss.
Messmethoden je nach Gewerk
| Gewerk | Übliche Messgrundlage |
|---|---|
| Mauerwerk und Betonarbeiten | m² (Fläche) oder m³ (Volumen) |
| Putz- und Malerarbeiten | m² der bearbeiteten Fläche |
| Elektro- und Sanitärarbeiten | Stück (Anschlusspunkte, Positionen) |
| Lineare Bauteile (Rohre, Profile) | lfm (laufende Meter) |
Beispiel: Wenn das Aufmaß vom Plan abweicht
Ein Bauunternehmen soll laut Plan 1.500 m² Pflasterfläche verlegen. Nach Fertigstellung ergibt das Aufmaß 1.520 m², etwa weil Anpassungen an die Gegebenheiten vor Ort nötig waren. Die Rechnung basiert dann auf dem tatsächlich ermittelten Aufmaß, nicht auf der ursprünglichen Planfläche — nach VOB/B kann der zusätzliche Mengenüberschuss abgerechnet werden.
So bleibt ein Aufmaß prüfbar
- Maße direkt vor Ort erfassen, nicht nachträglich schätzen
- Einheitliche Messmethode je Position durchhalten
- Aufmaß nach Möglichkeit vom Kunden oder der Bauleitung gegenzeichnen lassen
- Abweichungen vom ursprünglichen Plan dokumentieren, nicht kommentarlos übernehmen
- Digitale Werkzeuge (Laser-Distanzmessgerät, Aufmaß-App) für Nachvollziehbarkeit nutzen
Warum das für Abschlags- und Schlussrechnungen zählt
Ein sauberes Aufmaß ist die Grundlage jeder Abschlags- oder Schlussrechnung nach VOB/B. Ohne nachvollziehbares Aufmaß lässt sich eine Rechnung leichter kürzen oder infrage stellen — unabhängig davon, wie korrekt die ursprüngliche Kalkulation war.
Häufig gestellte Fragen
Muss die Abrechnung immer dem ursprünglichen Angebotsbetrag entsprechen?
Nein. Bei einer Abrechnung nach Aufmaß zählen die tatsächlich erbrachten Mengen multipliziert mit den vereinbarten Einheitspreisen, nicht automatisch der ursprüngliche Angebotsbetrag.
Wo sind die Regeln für das Aufmaß rechtlich festgelegt?
Die technischen Vorgaben stehen in den ATV (DIN 18299 bis 18459), die kaufmännische Abrechnung in VOB/B — dort ist auch die Pflicht zur prüfbaren, nachvollziehbaren Rechnung geregelt.
Wie wird bei Putz- oder Malerarbeiten gemessen?
Üblicherweise nach m² der tatsächlich bearbeiteten Fläche.