Presupuestos
Gemeinkostenzuschlag und Deckungsbeitrag im Handwerk berechnen
Wie Handwerksbetriebe Gemeinkosten korrekt auf Aufträge umlegen und mit dem Deckungsbeitrag prüfen, ob ein Auftrag überhaupt zur Kostendeckung beiträgt.
Miete, Verwaltung, Fuhrpark, Versicherungen — diese Kosten entstehen unabhängig vom einzelnen Auftrag, müssen aber trotzdem von den Aufträgen erwirtschaftet werden. Der Gemeinkostenzuschlag ist das Werkzeug, mit dem das gelingt.
Was der Gemeinkostenzuschlag ist
Der Gemeinkostenzuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf die Einzelkosten eines Auftrags, mit dem die Gemeinkosten des Betriebs als indirekte Kosten auf die einzelnen Aufträge umgelegt werden.
Rechenbeispiel
Ein Betrieb hat jährliche Gemeinkosten von 120.000 Euro und Einzelkosten (Fertigungslöhne) von 200.000 Euro. Der Gemeinkostenzuschlag ergibt sich aus 120.000 € ÷ 200.000 € × 100 = 60 %. Auf je 100 Euro Fertigungslohn werden also 60 Euro Gemeinkosten aufgeschlagen.
| Kennzahl | Bedeutung |
|---|---|
| Einzelkosten | Direkt einem Auftrag zurechenbare Kosten (Material, Fertigungslohn) |
| Gemeinkosten | Nicht direkt zurechenbare Betriebskosten (Miete, Verwaltung, Fuhrpark) |
| Gemeinkostenzuschlag | Gemeinkosten ÷ Einzelkosten × 100, als Prozentsatz auf jeden Auftrag |
Was der Deckungsbeitrag zeigt
Der Deckungsbeitrag zeigt, welchen Beitrag ein einzelner Auftrag zur Deckung der Fixkosten und zum Gewinn leistet. Er ergibt sich aus dem Auftragserlös abzüglich der variablen Kosten dieses Auftrags. Ein positiver Deckungsbeitrag bedeutet nicht automatisch Gewinn — er zeigt nur, dass der Auftrag etwas zur Deckung der Fixkosten beiträgt.
Warum Richtwerte hier stark variieren
Deutsche Fachquellen nennen für den Gemeinkostenzuschlag auf Fertigungslöhne Bandbreiten von häufig 80 bis 150 Prozent, während einfachere Kalkulationsbeispiele mit deutlich niedrigeren Zuschlägen von etwa 20 Prozent Gemeinkosten und 10 Prozent Gewinn rechnen. Diese Diskrepanz liegt an unterschiedlichen Betriebsgrößen, Kostenstrukturen und Berechnungsgrundlagen — es gibt keinen bundesweit einheitlichen Satz. Der passende Zuschlag ergibt sich nur aus der eigenen, vollständigen Kostenrechnung des Betriebs.
- Gemeinkosten vollständig erfassen (Miete, Verwaltung, Fuhrpark, Versicherungen)
- Einzelkosten korrekt von Gemeinkosten abgrenzen
- Gemeinkostenzuschlag anhand der eigenen Kostenstruktur berechnen, nicht pauschal übernehmen
- Deckungsbeitrag pro Auftrag prüfen, nicht nur die Jahresbilanz
- Zuschlagssätze regelmäßig aktualisieren, wenn sich Kosten oder Auftragsvolumen ändern
Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet man den Gemeinkostenzuschlag?
Gemeinkosten geteilt durch Einzelkosten, multipliziert mit 100. Bei 120.000 Euro Gemeinkosten und 200.000 Euro Einzelkosten ergibt das einen Zuschlag von 60 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Gemeinkostenzuschlag und Gewinnmarge?
Der Gemeinkostenzuschlag deckt die Betriebskosten, die nicht direkt einem Auftrag zuzuordnen sind. Die Gewinnmarge kommt erst danach als eigener, separater Aufschlag hinzu.
Warum unterscheiden sich die genannten Prozentsätze in Fachquellen so stark?
Weil Betriebsgröße, Kostenstruktur und Berechnungsgrundlage stark variieren. Es gibt keinen einheitlichen, bundesweit gültigen Satz — er muss aus der eigenen Kostenrechnung abgeleitet werden.