Presupuestos
Kostenvoranschlag oder Angebot: Der rechtliche Unterschied im Handwerk
Ein Kostenvoranschlag und ein Angebot sind rechtlich nicht dasselbe. Der Unterschied betrifft Verbindlichkeit, Preisbindung und Kosten — und ist für Handwerksbetriebe wichtig.
Viele Handwerksbetriebe verwenden "Kostenvoranschlag" und "Angebot" umgangssprachlich als Synonyme. Rechtlich sind es jedoch zwei unterschiedliche Erklärungen mit unterschiedlichen Folgen — für den Betrieb und für den Kunden.
Der zentrale Unterschied
Ein Angebot ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung: Wer ein Angebot abgibt, ist grundsätzlich an die genannten Preise und Leistungen gebunden, sobald der Kunde annimmt. Ein Kostenvoranschlag dagegen ist in der Regel unverbindlich — der angegebene Preis darf im Rahmen der tatsächlich anfallenden Kosten überschritten werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
| Merkmal | Kostenvoranschlag | Angebot |
|---|---|---|
| Rechtliche Bindung | Grundsätzlich unverbindlich | Rechtsverbindliche Willenserklärung |
| Preisüberschreitung möglich | Ja, im Rahmen des Üblichen | Nein, außer bei Nachträgen |
| Kostenpflicht für die Erstellung | Im Zweifel kostenlos | In der Praxis meist kostenlos |
Wann wird ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Ein Kostenvoranschlag kann verbindlich werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird — etwa durch Formulierungen wie "verbindlicher Kostenvoranschlag" oder "Festpreisgarantie" im Dokument selbst. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung bleibt ein Kostenvoranschlag eine unverbindliche Preisschätzung.
Was gilt bei einer Überschreitung?
Wird absehbar, dass ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, ist der Handwerksbetrieb nach § 650 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren. In der Praxis wird für die Frage, ab wann eine Überschreitung als "wesentlich" gilt, häufig eine Marge von etwa 15 bis 25 Prozent als grobe Orientierung genannt — eine feste, gesetzlich verbindliche Prozentgrenze gibt es dafür aber nicht; die Rechtsprechung entscheidet im Einzelfall anhand der konkreten Vertragsumstände. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
Grundsätzlich sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht gesondert zu vergüten ist. In der Praxis erstellen die meisten Handwerksbetriebe einen Kostenvoranschlag kostenlos, insbesondere bei überschaubarem Aufwand. Für sehr aufwendige Vorabbesichtigungen kann eine Vergütung ausdrücklich vereinbart werden.
Was das für dein Angebotswesen bedeutet
- Formuliere klar, ob es sich um einen Kostenvoranschlag oder ein verbindliches Angebot handelt
- Nenne bei einem Kostenvoranschlag ausdrücklich, dass er unverbindlich ist, falls das gewollt ist
- Informiere Kunden unverzüglich, wenn absehbar ist, dass die Kosten wesentlich steigen
- Halte Positionen, Mengen und Preise so konkret wie möglich fest — unabhängig vom gewählten Format
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag rechtlich bindend?
In der Regel nicht, außer es wurde ausdrücklich als verbindlich vereinbart, etwa durch die Formulierung "verbindlicher Kostenvoranschlag" oder "Festpreisgarantie".
Darf ein Handwerker den Kostenvoranschlag überschreiten?
Ja, ein unverbindlicher Kostenvoranschlag darf im üblichen Rahmen überschritten werden. Bei einer wesentlichen Überschreitung besteht jedoch eine Pflicht, den Kunden unverzüglich zu informieren.
Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?
Im Zweifel ja — die gesetzliche Grundregel sieht vor, dass ein Kostenvoranschlag nicht gesondert vergütet wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was ist der Unterschied zu einem Angebot?
Ein Angebot ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung: Nimmt der Kunde an, ist der Handwerksbetrieb an die genannten Preise und Leistungen gebunden. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen grundsätzlich eine unverbindliche Preisschätzung.