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Nachtrag im Bau: Was bei BGB- und VOB-Verträgen gilt

Zusätzliche oder geänderte Leistungen während der Bauausführung sind der häufigste Streitpunkt zwischen Auftraggeber und Handwerksbetrieb. Was das Anordnungsrecht nach § 650b BGB bedeutet.

Handwerker und Kunde besprechen eine Vertragsänderung auf der Baustelle

Fast jedes größere Bauprojekt weicht irgendwann vom ursprünglichen Angebot ab — eine zusätzliche Leistung, eine geänderte Ausführung, ein unvorhergesehenes Problem. Wie damit rechtlich sauber umgegangen wird, entscheidet oft über Streit oder eine faire Lösung.

Was ein Nachtrag ist

Ein Nachtrag ist eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des ursprünglichen Vertrags — meist zusätzliche Leistungen, eine geänderte Ausführung oder Mengen, die vom ursprünglichen Angebot abweichen. Ob und wie ein Nachtrag vergütet wird, hängt von der Vertragsgrundlage ab.

Das Anordnungsrecht nach § 650b BGB

Seit 2018 gibt es im BGB-Bauvertragsrecht ein gesetzliches Anordnungsrecht des Auftraggebers (§ 650b BGB). Es erlaubt zwei Arten der Vertragsanpassung: eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung der dafür notwendigen Leistungen. Der übliche Ablauf: Die Parteien sollen sich zunächst um eine einvernehmliche Vertragsänderung bemühen; der Auftraggeber muss eine klare Änderungsvorstellung formulieren, woraufhin der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, ein Angebot dafür abzugeben. Kommt binnen 30 Tagen keine Einigung zustande, kann der Auftraggeber die geänderte Leistung einseitig anordnen.

MerkmalBGB-BauvertragVOB/B-Vertrag
Anordnungsrecht§ 650b BGB, mit 30-Tage-VerfahrenEigene Regelung in VOB/B
Vergütung von NachträgenNach den Grundsätzen der VertragsanpassungAnhand tatsächlich entstandener Mehr- oder Minderkosten
AusgangslageGesetzliches Anordnungsrecht seit 2018Vertraglich vereinbartes Regelwerk

Warum ein sauberes Nachtragsangebot wichtig ist

Ein Nachtrag ohne schriftliche Grundlage ist im Streitfall schwer durchzusetzen. Ein eigenständiges Nachtragsangebot mit klar beschriebener Zusatzleistung, Mengenangabe und Preis schützt beide Seiten und verhindert, dass zusätzliche Arbeiten stillschweigend unvergütet bleiben.

  • Zusätzliche oder geänderte Leistung schriftlich und konkret beschreiben
  • Mengen und Preise wie im ursprünglichen Angebot nachvollziehbar kalkulieren
  • Nachtragsangebot vor Beginn der Zusatzarbeiten einreichen, wenn möglich
  • Schriftliche Freigabe des Kunden einholen, bevor die Arbeit beginnt
  • Bei Unsicherheit zur Vertragsgrundlage (BGB oder VOB/B) rechtlichen Rat einholen

Grenzen dieses Überblicks

Nachtragsrecht ist ein komplexes, einzelfallabhängiges Rechtsgebiet, in dem die konkrete Vertragsgestaltung und Rechtsprechung entscheidend sind. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung bei einem konkreten Streitfall.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Anordnungsrecht nach § 650b BGB?

Es erlaubt dem Auftraggeber bei BGB-Bauverträgen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung des Werkerfolgs oder der dafür nötigen Leistungen zu verlangen, notfalls nach einem 30-Tage-Verfahren auch einseitig anzuordnen.

Muss ich als Handwerksbetrieb jeder Änderung zustimmen?

Die Parteien sollen sich zunächst um eine einvernehmliche Anpassung bemühen. Kommt keine Einigung zustande, gelten die gesetzlichen bzw. vertraglichen Regeln zur Anordnung und Vergütung — dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wie unterscheidet sich die Nachtragsvergütung zwischen BGB und VOB/B?

Bei VOB/B-Verträgen wird die Vergütung von Nachträgen anhand der tatsächlich entstandenen Mehr- oder Minderkosten bestimmt; bei BGB-Verträgen gelten die Grundsätze der Vertragsanpassung nach § 650b BGB.