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Pauschalpreis oder Einheitspreis: Welche Angebotsart passt zum Auftrag?

Ein Pauschalpreis gibt Sicherheit, ein Einheitspreis Transparenz. Wie Handwerksbetriebe entscheiden, welche Angebotsart zu welchem Auftrag passt — und was bei Nachträgen jeweils passiert.

Handwerker vergleicht Pauschalpreis- und Einheitspreisangebot am Schreibtisch

Bevor ein Angebot kalkuliert wird, steht eine grundsätzliche Entscheidung an: Wird ein fester Gesamtpreis angeboten, oder wird nach tatsächlich erbrachten Mengen zu vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet? Diese Entscheidung beeinflusst, wer im Projekt welches Risiko trägt.

Was Pauschalpreis und Einheitspreis unterscheidet

Beim Pauschalpreis vereinbaren Auftraggeber und Handwerksbetrieb einen Festbetrag für eine klar definierte Gesamtleistung — unabhängig davon, wie viel Material oder Arbeitszeit tatsächlich anfällt. Beim Einheitspreis wird nach tatsächlich ausgeführter Menge abgerechnet: Einheitspreis mal tatsächlich gemessene Menge, wie es auch bei der Abrechnung nach Aufmaß üblich ist.

MerkmalPauschalpreisEinheitspreis
Wer trägt das MengenrisikoDer HandwerksbetriebDer Auftraggeber
Preissicherheit für den KundenHoch — fester BetragNiedriger — hängt von der Menge ab
Typischer RisikoaufschlagMeist eingerechnet, da der Betrieb das Risiko trägtIn der Regel nicht nötig
Wenn weniger Aufwand als kalkuliert anfälltBetrieb behält den vollen PauschalpreisKunde zahlt nur die tatsächliche Menge

Wann sich ein Pauschalpreis eignet

Ein Pauschalpreis funktioniert gut bei klar definierten, gut abschätzbaren Leistungen ohne größere Unbekannte — etwa bei einem Neubauprojekt mit vollständigen Plänen oder einer Standardinstallation ohne Überraschungspotenzial. Der Betrieb kalkuliert dabei üblicherweise einen Risikoaufschlag ein, weil er das Mengenrisiko trägt.

Wann sich ein Einheitspreis eignet

Bei Sanierungen im Bestand, wo der tatsächliche Zustand der Bausubstanz erst nach dem Öffnen von Wänden oder Böden sichtbar wird, ist ein Einheitspreisangebot oft die realistischere Wahl. Der Betrieb muss dann keinen pauschalen Risikoaufschlag für Unbekanntes einrechnen, sondern rechnet nach tatsächlichem Aufwand ab.

Was bei Nachträgen jeweils passiert

Bei einem Pauschalpreis führen Änderungswünsche während der Ausführung fast immer zu eigenen Nachtragsforderungen, da sie den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang verändern — mehr dazu im Leitfaden zum Nachtrag im Bau. Bei einem Einheitspreisangebot sind zusätzliche Mengen dagegen bereits durch die vereinbarten Einheitspreise gedeckt, solange sich die Art der Leistung nicht ändert.

  • Bei klar definiertem, gut abschätzbarem Umfang eher Pauschalpreis anbieten
  • Bei Bestandssanierungen mit ungewissem Zustand eher Einheitspreis wählen
  • Risikoaufschlag beim Pauschalpreis bewusst einkalkulieren, nicht vergessen
  • Die gewählte Angebotsart im Dokument eindeutig benennen, nicht offenlassen
  • Bei gemischten Projekten auch eine Kombination beider Arten je Gewerk prüfen

Warum diese Entscheidung Teil der Kalkulation ist

Die Wahl zwischen Pauschalpreis und Einheitspreis ist keine reine Formsache, sondern beeinflusst direkt, wie viel Risikoaufschlag in die Kalkulation gehört und wie ein Nachtrag später behandelt wird. Wer die Angebotsart bewusst wählt, statt sie unbewusst mitlaufen zu lassen, vermeidet spätere Streitigkeiten über Mehrmengen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist sicherer für den Kunden: Pauschalpreis oder Einheitspreis?

Ein Pauschalpreis gibt dem Kunden mehr Preissicherheit, da der Betrag unabhängig von der tatsächlichen Menge feststeht. Bei einem Einheitspreisangebot trägt der Kunde dagegen das Risiko einer höheren Endsumme, wenn mehr Menge anfällt als geschätzt.

Wer trägt beim Pauschalpreis das Risiko, wenn mehr Aufwand anfällt?

Der Handwerksbetrieb. Deshalb wird beim Pauschalpreis üblicherweise ein Risikoaufschlag einkalkuliert.

Können Pauschalpreis und Einheitspreis in einem Angebot kombiniert werden?

Ja. Bei gemischten Projekten ist es üblich, klar definierte Gewerke pauschal und Gewerke mit unsicherem Umfang nach Einheitspreis anzubieten.